Menü ein- und ausschalten

Bild:

Stiftungszweck

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist es:

 

  1. Bedürftigen Mitgliedern des Bauverein der Elbgemeinden eG und deren Angehörigen durch Geld- und Sachzuwendungen Hilfe zu leisten.

  2. Gemeinschaftsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, alte Menschen u.ä. durchzuführen und zu fördern.

  3. Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kinderspielplätze, Jugendfreizeitstätten, Altentagesstätten u.ä., die der Allgemeinheit und nicht ausschließlich dem in Ziffer 1 genannten Personenkreis zugute kommen, zu errichten und zu fördern.